Abfallentsorgung des Landkreises, soweit sie gemäß den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes -KrWG - auf Dritte übertragbar und der Landkreis durch Verträge mit Dritten nicht anderweitig rechtlich gebunden ist. Die beinhaltet insoweit auch die Beteiligung an Unternehmen, die auf dem Gebiet des Landkreises Leistungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz erbringen. Ferner die Erbringung von Leistungen und Dienstleistungen im Rahmen der Geschäftsbesorgung, soweit gesetzlich zulässig, auch hoheitlicher Natur für den Landkreis Vorpommern-Greifswald bzw. Gesellschaften, an den der Landkreis selbst oder die Gesellschaft beteiligt ist.
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Entsorgungsbetriebe
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