Sozialrechtliche Betreuung von Mitgliedern des Sozialverbandes VdK Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg e.V. mit dem Sitz in Stuttgart und seiner rechtlich unselbständigen Bezirksverbände, Kreisverbände und Ortsverbände (nachstehend: "VdK-Mitglieder") mit der Maßgabe, dass es sich bei mindestens zwei Dritteln der betreuten VdK-Mitglieder um bedürftige Personen im Sinne der §§ 53 und 66 der Abgabenordnung handeln muss und die Betreuung nicht-bedürftiger VdK-Mitglieder nur in dem Umfang und unter der Voraussetzung zulässig ist, dass deren Anteil an den insgesamt betreuten Vdk-Mitgliedern ein Drittel nicht überschreitet. Dieser Unternehmensgegenstand wird dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft die VdK-Mitglieder in sozialrechtlichen Angelegenheiten berät und in solchen Angelegenheiten außergerichtlich gegenüber Behörden und sonstigen Dritten sowie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit vertritt.
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