Erwerb und Verwaltung von eigenem Vermögen, Erbringung von Unternehmsberatungsleistungen (nicht jedoch Rechts- und Steuerberatung) sowie Übernahme der persönlichen Haftung und/oder der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften. Eine genehmigungspflichtige Tätigkeit nach § 34 c Gewerbeordnung wird nicht ausgeübt.
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