Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes \"Steuerbegünstige Zwecke\" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) zur Erbringung aller zulässigen ärztlichen und nicht-ärztlichen Leistungen, insbesondere im Bereich der Urologie, sowie aller hiermit in Zusammenhang stehenden gesetzlich zulässigen Tätigkeiten, einschließlich der Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären ärztlichen und nicht-ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie die integrierte Versorgung, jeweils auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes und gemäß den Leitlinien der Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern). Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen, auch zu Hilfs- oder Nebengeschäften, berechtigt, die mit dem gemeinnützigen Gesellschaftszweck zusammenhängen oder diesen fördern. Insoweit kann sie auch andere steuerbegünstigte Unternehmen errichten oder sich an diesen beteiligen sowie steuerbegünstigte Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2 Absatz 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen von Leistungen, insbesondere von Dienstleistungen jeglicher Art, durch Nutzungsüberlassung, durch Lieferung oder durch die Überlassung von Personal. Zu den erbrachten Leistungen gehören vor allem Verwaltungsleistungen im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere mit den zum Unternehmensverbund der TGE - gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern) Provinz Deutschland gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen.
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