1. Ausschließlicher Gegenstand des Unternehmens ist, aus ihrem Vermögen und dessen Erträgnissen den Begünstigten (Absatz 2) in Fällen der Not, der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, nach Erreichen des Altersruhestandes und des Todes Leistungen der in Absatz 3 genannten Art zu gewähren. 2. Begünstigte sind die früheren tariflichen Mitarbeiter der GSG Wohnungsbau Braunkohle GmbH, Köln, und der Wohnungsbaugesellschaft für das Rheinische Braunkohlenrevier Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, und der auf diese durch Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolge übergegangenen Unternehmungen sowie deren Witwen/Witwer und Waisen. 3. Die in Absatz 1 genannten Leistungen können in einmaligen oder laufenden Zuwendungen bestehen. 4. Die Begünstigten sind weder zu laufenden Beiträgen noch zu sonstigen Zahlungen oder Leistungen an die Gesellschaft verpflichtet.
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Sonstige: Dienstleistungen & Service
Sozialwesen
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