Tätigkeit als Makler gemäß § 34 c Gewerbeordnung (Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie von Darlehensverträgen, oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge); die Tätigkeit als Versicherungsvermittler gemäß § 34 d Gewerbeordnung (Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter) und die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Gewerbeordnung (Anlageberatung im Sinne des § 1 Absatz la Nummer la des Kreditwesengesetzes zu Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder lnvestmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, zu öffentlich angebotenen Anteilen an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft und zu sonstigen Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes, sowie Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb solcher Finanzanlagen, jeweils ausschließlich im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes.
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