Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige (mildtätige - kirchliche) Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. a) Die gUG hilft und unterstützt hilfsbedürftige Menschen, ohne einen Unterschied zwischen ihnen zu machen. Dieser Zweck wird verwirklicht durch Geld- und Sachspenden. b) Die gUG hilft Menschen unabhängig von Herkunft, Überzeugung, Geschlecht, Alter, politischer oder kultureller Weltanschauung. c) Die gUG fördert den Völkerverständigungsgedanken. Dieser Zweck wird erreicht durch Kulturveranstaltungen / Sprachkurse / Sportveranstaltungen / Seminare, bei denen sich Deutsche und Einwanderer begegnen. d) Die gUG fördert die Studentenhilfe, indem sie Studierende ( Einwanderer oder nicht) im In oder Ausland bei der Beschaffung von Wohnmöglichkeiten unterstützt. Studierende, die hilfsbedürftig im Sinne des § 53 AO sind, können durch Geld oder Sachspenden unterstützt werden. e) Die gUG fördert die Berufs-und Volksbildung, besonders hilfsbedürftige Menschen und Gruppen mit dem Ziel der Integration von Einwanderern. Dieses Ziel wird erreicht durch Nachhilfe, Schulungen, Sprachkurse und Seminare. f) Die gUG unterstützt juristische Personen des öffentlichen Rechts und Körperschaften, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwirklichen. Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für deren steuerbegünstigte Zwecke. Die gUG erreicht diese Ziele insbesondere durch: a) die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Organisationen. b) durch Solidarität mit Verbänden, Stiftungen, Organisationen, die ähnliche demokratische und humanitäre Zwecke verfolgen. c) durch die Organisation und Durchführung von Werbekampagnen, Pressekonferenzen, Pressemitteilungen, durch Benutzung anderer Medien wie soziale Medien, TV, Presse und durch Werben und Bekanntmachen über eigene TV und Internet-Kanäle wie Youtube usw., falls vorhanden. d) durch öffentliche Veranstaltungen, Konzerte, Seminare und Fachkonferenzen. e) durch Mitgliedsbeiträge / Spenden / Sponsoren und staatliche Zuschüsse. f) durch sportliche oder kulturelle Aktivitäten. g) durch Gründung von Vertretungen in allen Ländern der Welt.
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