1. die Förderung der Bildung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Hochschulbildung, insbesondere bei den Studentinnen und Studenten. Ziel ist es, eine Zusammenarbeit zwischen Bildungsinstitutionen und der Wirtschaft zu initiieren oder zu stärken und parallel die Lernenden aktiv während der Ausbildung oder des Studiums zu fördern und zu unterstützen. 2. Das wird insbesondere verwirklicht durch zielgruppenmodifizierte Angebote: - Entwicklung und Integration von speziellen Dienstleistungen - Entwicklung von Plattformen für die Zusammenarbeit von Bildungsinstitutionen und Wirtschaft - konkrete Projekte in Theorie und Praxis - Konferenzen, Symposien, Seminare, Vorträge, Diskussionsveranstaltungen - Bildungsangebote und Zertifizierungen - Bereitstellung geeigneter Technologien (Hard- und Softwarelösungen) - Mentorieller Betreuung - Vermittlung von Referenten aus der Wirtschaft - Integration verschiedener Leistungsmerkmale auf Hochschulebene - Förderung des Innovationstransfers von Hochschulen in die Wirtschaft - Förderung der Zusammenarbeit im Schwerpunkt zwischen Bildungseinrichtungen und Unternehmen - Aufklärung an Bildungseinrichtungen über Förderprogramme und Preisvorteile für Bildungseinrichtungen in der Wirtschaft - Programm zur Förderung von Übernahmeprozessen, von Lernenden nach Abschluss der Ausbildung bzw. Studium - Vermittlung von Teilnehmern zu Unternehmen für Praktika oder offene Arbeitsstellen - Gestaffeltes Stipendienprogramm. Bewertungsgrundlage sind das Verhältnis zwischen persönlichem Potenzial und der erbrachten Leistung sowie der finanzielle Background. - Finanzielle Unterstützung auf verschiedenen Wegen. Zuschüsse, zinslose Darlehen oder monatliche Unterstützung der beiden erstgenannten Varianten auf Stipendienbasis. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Umfang wird gemäß diesem Vertrag weiter entwickelt. 3. Zielgruppen - Lernende (Auszubildende, Schülerinnen/Schüler, Studentinnen/Studenten - Bildungsinstitutionen - Schulen, Hochschulen.
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