Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist aus christlicher Verantwortung soziale Hilfe zu leisten durch die Förderung des Wohlfahrtswesens, Förderung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird durch die Errichtung, die Unterhaltung und Förderung dem Gesellschaftszweck dienender Einrichtungen verwirklicht, insbesondere durch a) Errichtung und Betrieb von ambulanten, stationären und teilstationären Diensten, soweit steuerbegünstigte Zwecke verfolgt werden; b) Errichtung und Betrieb von Kindertagestätten; c) Errichtung und Betrieb von Wohnheimen, Wohngmeinschaften sowie tagesstrukturierenden Einrichtungen und Beschäftigungseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen und/oder psychischen Erkrankungen, Durchführung von Freizeit und Bildungsmaßnahmen für diesen Personenkreis. d) Mobilitätshilfedienste für ältere, hilfsbedürftige Menschen im Sinne des § 53 Abgabenordnung; e) Koordinierungsstelle zur Rehabilitation älterer Menschen; f) Durchführungen von Aus- und Fortbildung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäß Zwecke der Gesellschaft verwendet werden.
Sozialwesen
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