Förderung von Kunst und Kultur; - Förderung der Jugendhilfe; - Förderung der Volksbildung. Der Satzungszweck Förderung von Kunst und Kultur wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines Kindermuseums. Der Satzungszweck Förderung der Jugendhilfe sowie der Volksbildung wird insbesondere verwirklicht durch Wanderausstellungen mit begleitenden größtenteils lehrplanangelehnten Arbeitsmaterialien sowie Ausstellungen im öffentlichen Raum in Form von Erlebnispfaden und Themenspielplätzen mit Lernspielen. Bei der Verwirklichung der Satzungszwecke wird die Gesellschaft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig.
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