Förderung der Hilfe von Menschen mit Behinderungen. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Information der Öffentlichkeit über die Situation von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, insbesondere in Bezug auf ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen sowie die aktive Förderung eines selbstbestimmten Lebens behinderter oder chronisch kranker Menschen unter Berücksichtigung ihrer Einschränkungen. Der Satzungszweck wird ebenso insbesondere durch ein,,Peer Support Specialist" Beratungsverfahren und die regelmäßige Veranstaltung von Symposien, Fachtagungen und Versammlungen verwirklicht.
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