Förderung von Erziehung und Bildung, die Förderung von Jugendhilfe, die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von Konzerten, kulturellen Aufführungen, Kultur- und Bildungsprojekttagen in Schulen und anderen steuerbegünstigten Einrichtungen, Gewinnung von Sponsoren und finanziellen Mitteln zur Finanzierung der Projekte und Ziele der Gesellschaft sowie zur sonstigen Erfüllung der satzungsgemäßigen Aufgaben der Gesellschaft, Entwicklung und Einbringung von Ideen zur Förderung und Unterstützung der Projekte und Ziele der Gesellschaft sowie der durch die Gesellschaft unterstützten Projekte und Einrichtungen, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zur Darstellung und Publizierung der Tätigkeiten, Ziele und Projekte der Gesellschaft in der Öffentlichkeit (Öffentlichkeitsarbeit), ehrenamtliche Mitarbeiter und Hilfe bei Veranstaltungen und Projekten der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Daneben kann die Gesellschaft die Förderung der genannten steuerbegünstigten Zwecke auch mittelbar, durch die ideelle und finanzielle Förderung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder anderen steuerbegünstigten Körperschaften verwirklichen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Bildungseinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Kindergrippen, Kinderdörfer und Kinderheime. Die Förderung und Unterstützung dieser Einrichtungen geschieht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln durch Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für die geförderten Zwecke dienen. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Unternehmensgegenstandes einen Zweckbetrieb unterhalten. Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften im gesetzlichen zulässigen Rahmen zur Verfügung stehen.
Sozialwesen
Ämter & Behörden, Werbeagenturen
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