Entwurf, Planung, Bau, Betrieb und Wartung von Bowling- und Freizeitanlagen und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen soweit sie keiner behördlichen Genehmigung bedarf keinem Gesetzesvorbehalt unterliegen. Der Entwurf, die Herstellung und der Vertrieb von Zubehör für Bowlinganlagen und Merchandisingartikeln. Beratungsleistungen - auch betriebswirtschaftliche - im Zusammenhang mit dem Betrieb vom Bowlinganlagen soweit sie keiner behördlichen Genehmigung bedürfen und keinem Gesetzesvorbehalt unterliegen. Vergabe von Lizenzen zum Betrieb von Bowling-und Freizeitanlagen im Franchisesystem. Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere das Halten, den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im Franchisesystem.
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