Zweck der gemeinnützigen Gesellschaft ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder sowie des Umweltschutzes. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Entwicklung, Förderung und Durchführung von Maßnahmen in den Bereichen Landschaftspflege und des Umweltschutzes in der Region Unterallgäu. Als Maßnahmen werden vorgesehen insbesondere: die freiwillige, nicht auf Grundlage behördlicher Umweltschutzauflagen verfügte Anlegen von Pflanzungen wie z.B. Feldhecken, Streuobstwiesen, Baumalleen, Blühwiesen, das Anlegen von Feuchtwiesen, Biotopen, Steingärten, Teichlandschaften; das Anbringen von Nisthilfen für Höhlenbrüter, Fledermäuse; die Pflege dieser freiwillig angelegten Pflanzungen und Biotope auf eigenen und fremden Grundstücken; die Entrümpelung von Naturflächen von Wohlstandsmüll und Plastik; die gezielte Förderung von Pflanzen- und Tiergemeinschaften, einschließlich der aktiven ehrenamtlichen Einbindung von Erwachsenen, Jugend und Kindern in entsprechende Natur- und Umweltprojekte.
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