A) die Sanierung und die Abdichtung von Abscheideranlagen im Sinne des § 19L WHG zur Verhinderung des Austretens von Leichtflüssigkeiten/Fetten und der damit möglichen Entstehung eines Umweltschadens; b) die grabenlose Sanierung von Rohr und Kanal mittels TV-Sanierungsfahrzeug zur Verhinderung des Austretens von Abwasser aus Haushalten, die das Grundwasser erheblich verunreinigen; c) die Abdichtung von Tankflächen zur Verhinderung der Kontamination des darunter befindlichen Erdmaterials; d) die Planung und Beratung und der Neubau von Abwasserbehandlungsanlagen zur Entlastung des öffentlichen Kanalnetzes und der Klärwerke bzw. zur Einleitung in einen Fluss oder Bach; e) die Überwachung und die Entnahme von Wasserproben zur Unterstützung der Betreiber und der Einhaltung der durch Gesetz bestimmten Grenzwerte im Abwasser.
Heizung, Klima & Sanitär
Entsorgungsbetriebe
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