(1) Die Gesellschaft hat den Zweck die Jugendhilfe, Erziehung und Berufsbildung zu fördern. Als freier Träger der Jugendhilfe ist die Gesellschaft im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) tätig. Die Gesellschaft hat die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zum Ziel. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff, §§ 41 ff SGB VIII: - Ambulante Betreuung von Jungen und Mädchen - Erziehungsberatung - Betreuungsweisungen - Konflikt- und Selbstwahrnehmungstraining - Antiaggressionstraining - Mädchen- und jungenspezifische Konzepte der Jugendhilfe - Soziale Gruppenarbeit. Die Ziele der Jugendhilfe, Erziehung und Berufsbildung werden weiter dadurch gefördert, dass die Gesellschaft Personen, die mit diesen Jugendlichen arbeiten, durch Veranstaltungen und insbesondere Seminare in diesem Bereich fortbildet. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Unterricht & Erziehung, Unternehmensberatung, Sozialwesen
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