Regelmäßige Kontrolle von Lebensmitteln, speziell von Obst und Gemüse auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und anderen Rückständen unter anderem nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), der Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV) und Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) und anderen gesetzlichen Bestimmungen, Unterstützung bei der Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten nach dem LFGB, Beratung auf den Gebieten aller einschlägigen Vorschriften des Lebensmittelrechts, einschließlich deren praktischer Umsetzung. Dazu gehören auch die Bereiche des Lebensmittelhygienerechts und der Qualitätsvorschriften für Lebensmittel, Schulungen und Fortbildungen auf diesen Gebieten; Förderung von Wirtschaftsverbänden, Organisationen und anderen Einrichtungen, die auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelsicherheit herausgebende Arbeit leisten.
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