Förderung der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 Absatz 2 AO, insbesondere - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Absatz 2 Nr. 3 AO), - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Absatz 2 Nr. 4 AO), - die Förderung der Erziehung - und Berufsbildung (§ 52 Absatz 2 Nr. 7 AO), - die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Absatz 2 Nr. 9 AO), - die Förderung von mildtätigen Zwecken (§ 53 AO) Die steuerbegünstigten Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken nach § 57 Absatz 3 AO mit dem Universitätsklinikum Münster, AöR, zur Erfüllung der dortigen steuerbegünstigten Zwecke. Insofern wird auf die Satzungszwecke des UKM, AöR, unmittelbar Bezug genommen. Diese Zweckverwirklichung umfasst ferner ein entsprechendes planmäßiges Zusammenwirken mit den anderen steuerbegünstigten Tochter- bzw. Enkelgesellschaften des UKM für deren steuerbegünstige und mit denen dieser Gesellschaft identischen Zwecke. Dabei handelt es sich um die UKM Marienhospital Steinfurt GmbH, die Bauhaus MVZ GmbH, die UKM Gebäudemanagement GmbH, die UKM Dentallabor GmbH und die UKM Management Solutions GmbH. Im Übrigen kann die Gesellschaft auch für andere steuerbegünstige Körperschaften nach Maßgabe des § 57 Abs. 3 AO im Bereich von übereinstimmenden steuerbegünstigten Förderzwecken tätig werden. Der Gesellschaft obliegt im Rahmen des vorgenannten Zusammenwirkens das Management jedweder Bauprojekte hinsichtlich ihrer Entwicklung, Planung, Erstellung und ihres Betriebes sowie der technische Betrieb sämtlicher Liegenschaften. Diese Leistungen umfassen insbesondere - die Entwicklung, Planung und die Überwachung und Begleitung der Durchführung von Baumaßnahmen, - die Unterhaltung sämtlicher Gebäude und Gebäudeteile inklusive der Entwicklung, Planung sowie Überwachung und Begleitung baulicher Instandhaltungen, Modernisierungen, Sanierungen, Neubau, Umbau, usw. - die Aufrechterhaltung des technischen Betriebes einschließlich des infrastrukturellen Managements, insbesondere von Dienstleistungen im Schwerpunkt Energie, sämtlicher Gebäude und Einrichtungen sowie Liegenschaften, - die selbständige Durchführung von Baumaßnahmen, Instandhaltungen, Modernisierungen, Sanierungen, Neubau- und Umbaumaßnahmen, - die Vermietung und Verwaltung der Liegenschaften und Anmietungen des UKM. Vollhandwerkliche Tätigkeiten werden durch Vergabe an Dritte ausgeführt, es sei denn, die Gesellschaft erfüllt bezüglich bestimmter vollhandwerklicher Tätigkeiten die Voraussetzungen der Handwerksordnung, ist mit dem entsprechenden Handwerk in der Handwerksrolle eingetragen und kann diese Tätigkeiten deshalb durch eigene Mitarbeiter vornehmen lassen.
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