(1) soziale und berufliche Integration von benachteiligten und/oder schwer vermittelbaren Jugendlichen und Erwachsenen durch Ausbildungs-, Arbeits-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten in verschiedenen Berufsfeldern sowie die Unterstützung und Aktivierung der Eigenbemühungen zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit; (2) Wiedereingliederung von arbeitslosen Menschen in das Erwerbsleben, das Testen von Hilfsbedürftigen mit dem Ziel, deren Arbeitsfähigkeit zu erreichen bzw. zu erhöhen; (3) Bildung und Qualifizierung, insbesondere berufliche Fort- und Weiterbildungsangebote, Förderung der politischen Bildung sowie Umsetzung von entsprechenden Landes- und Bundesprogrammen, einschließlich Programmen der Europäischen Union; (4) Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte sowie anderweitig benachteiligte Menschen; (5) Wahrnehmung von Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Hilfe benachteiligter und behinderter Menschen, besonders auf dem Gebiet der Jugendsozialarbeit, der Realisierung betreuter Wohnformen und Tagesgruppen einschließlich intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung und notwendiger Erziehungsberatung sowie die Realisierung beruflicher Bildung für besondere Zielgruppen; (6) Betrieb von Zweckbetrieben zur Erfüllung der satzungsgemäßen Ziele.
Unterricht & Erziehung
Berufliche Schulen
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