Abfallentsorgung im Landkreis Uckermark im Sinne der Abfallgesetze des Bundes und des Landes. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zur Entsorgung und Vermeidung von Abfällen, das Einsammeln und Befördern von Abfällen, die Planung, Errichtung und Betreibung von Abfallbehandlungsanlagen sowie die Schließung und Rekultivierung von Abfalldeponien, einschließlich der Kalkulation und Erhebung der Gebühren im Namen und für Rechnung des Landkreises Uckermark durchzuführen. Gegenstand ist weiter, die Durchführung von Betriebs-, Unterhaltungs- und Instandsetzungsleistungen einschließlich des Straßenwinterdienstes im Sinne des Brandenburgischen Straßengesetzes.
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Entsorgungsbetriebe
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