1. - die Förderung bedürftiger Personen; - die Förderung der Alten- und Behindertenhilfe; - die Jugendförderung - die Förderung mildtätiger Zwecke durch Spendenaktionen und ähnliche Maßnahmen 2. Durchführung von sozialen Projekten, insbesondere - das Führen eines Begegnungscafés mit Küche - ohne alkoholische Getränke, - Installieren einer Zeitung - Hilfe bei Analphabetismus, - Straffälligenhilfe, - Hilfe bei Renovierungen - außer Malerarbeiten, - Betreiben eines Pflegedienstes, - Aufbereitung von Möbeln, - Hilfsarbeiten im Außengelände, - Durchführung von Arbeiten im Bereich Entrümpelung, Reinigung und Hilfe im Alltag, - Handel mit Waren, insbesondere Kleidung und Möbeln (Waren eines Sozialkaufhauses).
Baugewerbe
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