Förderung der Jugend- und Altenhilfe; von Kunst und Kultur; der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens; der Entwicklungszusammenarbeit sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen (Mildtätigkeit), durch: die schul-, studiums- und berufsbegleitende Fortbildung von Jugendlichen i.S.d. AO durch fachliche Beratung, Betreuung und Coaching; die Durchführung von Veranstaltungen in unterschiedlichsten Formaten (Vortrags- und Seminarveranstaltungen, Workshops, Konferenzen, kulturelle Events, Großveranstaltungen, etc.) mit musikalischen, künstlerischen und kulturellen Inhalten, insbesondere zum interkulturellen und länderübergreifenden Wissenstransfer mit besonderer Berücksichtigung der kulturell verbindenden Besonderheiten; die Leistung von Entwicklungshilfe in Entwicklungsländern im Rahmen der entwicklungspolitischen Grundsätze und Maßnahmen der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, hauptsächlich durch: die Initiierung von Projekten zur Selbsthilfe mit dem Ziel einen nachhaltigen Fortschritt in Entwicklungsländern zu erreichen; die Unterstützung von lokalen Initiativen, gesellschaftliche Verantwortung, insbesondere auch für Hilfsbedürftige, zu übernehmen; Maßnahmen, um den Entwicklungsländern zu helfen, ihre eigene Ernährung aus eigener Kraft zu sichern; Hilfe für Kinder, Familien und Personen, die Opfer von Krieg, Gewalt, Vertreibung und Verfolgung geworden sind; die Beschaffung, den Transport und die Verteilung von Hilfsgütern im Ausland; die Überprüfung der Erreichung des Gesellschaftszwecks durch wissenschaftliche Maßnahmen zur Messung der entwicklungspolitischen Wirkung; die Initiierung von interkulturellen Begegnungen im In- und Ausland zur Förderung von Weltoffenheit sowie dem Abbau von Vorurteilen in der Bevölkerung; das Betreiben von Kulturzentren im In- und Ausland mit dem Schwerpunkt der Begegnung und Integration; die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben; die Information der Öffentlichkeit mit Medien (digitalen und analogen, audiovisuelle und Print) über das Anliegen und die Ziele der Gesellschaft; die Gewährung von Unterstützung an hilfsbedürftige Personen bei Bedarf und in Notfällen (Krisensituationen) durch Geld- und Dienstleistungen, wie z.B. Hilfsgüter, im Rahmen der Möglichkeiten der Gesellschaft.
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