Betrieb öffentlicher Bahnen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und die Übernahme von Transportleistungen, ferner das Erbringen von touristischen Leistungen und die Vermarktung sowie das Zusammenstellen von touristischen Angeboten auf eigenen oder fremden Strecken. Die Gesellschaft wird zu diesem Zweck Transportmittel mieten. Die Gesellschaft ist zu allen sonstigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen. Sie kann auch andere Unternehmen errichten und erwerben oder sich an solchen beteiligen, ihre Vertretung oder wirtschaftliche Beratung übernehmen und deren Geschäfte führen. Die Gesellschaft kann ihre Geschäfte sowohl im eigenen Namen als auch durch einen oder mehrere andere Personen oder Handelsgesellschaften führen lassen, an denen sie sich als (mit-) geschäftsführende/(mit-) vertretungsberechtigte persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben und/oder Vertretungen an solchen Unternehmen zu übernehmen und wieder aufzugeben. Die Gesellschaft kann sich ferner mit anderen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu Arbeits- und/oder Interessengemeinschaften zusammenschließen und solche auflösen.
Gütertransporte
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