Akquisition, Planung, Durchführung des Personennah-, Schüler- und Gelegenheitsverkehrs und die Verteilung von Verkehren mit Kraftfahrzeugen und hiermit zusammenhängende Nebengeschäfte, die der Förderung des Hauptgeschäftes dienen, im Rahmen und unter Beachtung des EU-Beihilfenrechts und des Vergaberechts. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind, insbesondere a) Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs freigestellten Schülerverkehrs und Gelegenheitsverkehrs zu übernehmen und zu erbringen, b) Konzessionen nach dem PBefG zu erwerben und sich an Ausschreibungen zu beteiligen, c) die Aufgabe der Betriebsführung nach dem PBefG zu übernehmen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Die Gesellschaft hat insbesondere die Aufgabe, die Beschäftigungslage der Unternehmen der Gesellschafter zu fördern. Die Gesellschaft ist schließlich berechtigt, Unternehmensveträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen.
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