Förderung der Jugend- und Altenhilfe nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung nach § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO und die Förderung des Sports nach § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung der in Absatz 1 genannten Zwecke im Sinne von § 58 Absatz 1 AO. Daneben führt die Gesellschaft auch eigene Projekte durch, um insbesondere benachteiligten Menschen, sei dies durch geistige Behinderung, körperliche Behinderung oder auf Grund des sozialen oder finanziellen Status die sportliche Betätigung im Bereich des Wassersports, insbesondere im Bereich des Segelsports zu ermöglichen und dadurch Inklusion im weiteren Sinne zu fördern sowie die Ausbildungskapazitäten für das Erlernen des Sports zur Verfügung zu stellen.
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