1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Gesellschaftszweck ist die rechtlich selbständige Einrichtung der Organisation der im Landkreis Tübingen tätigen Notärzte insbesondere der Koordination der nichtklinisch gebundenen Notärzte mit den vom Universitätsklinikum Tübingen (UKT) gestellten Notärzten. 3. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch Koordination der selbständig tätigen Notärzte mit den von dem Universitätsklinikum Tübingen (UKT) gestellten Notärzten sowie die Gewährleistung des Notarztdienstes im Sinne des Rettungsdienstgesetzes Baden-Württemberg und der in diesem Zusammenhang bestehenden Regelungen. 4.Weiterhin übernimmt die Gesellschaft die Regelung der Vergütung der nicht klinisch gebundenen Notärzte aus den von den Kostenträgern zur Verfügung gestellten Einsatzpauschalen.
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