Wirtschaftliche Stärkung des Landes Sachsen-Anhalt durch Unterstützung der Unternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte, Technologien, Verfahren, Dienstleistungen, Organisationsformen und Beschäftigungsmodellen sowie die Realisierung des Technologietransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. 2. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bietet die Gesellschaft den Unternehmen insbesondere aus dem Bereich der mittleren und Kleinindustrie und der Handwerksbetriebe sowie den Einrichtungen des öffentlichen Rechts und wissenschaftlichen Institutionen folgende Leistungen an: Förderung und Realisierung des Wissens- und Technologietransfers, Vermittlung von Fachinformationen zum Stand der Technik, ganzheitliche Technologieberatung, Initiierung und Realisierung des Wissens- und Technologietransfers sowie wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen, Aufbau, Beteiligung an und Betrieb von Technologie-, Innovations- und Forschungs- und Produktionszentren, Unterstützung bei der Nutzung von Informationstechnologien und der Verbesserung von Unternehmensabläufen, Managementleistungen von nationalen und internationalen Forschungs- und Kooperationsprojekten, Netzwerken, Clustern sowie Kooperationsbörsen, Workshops und Tagungen, Beratung von Kommunen und Landkreisen zur Stärkung regionaler innovativer Potenziale, Wahrnehmung von Aufgaben eines Projektträgers.
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