Gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmer) an Dritte (Entleiher) nach dem Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG). Gegenstand ist auch: Die Arbeitsvermittlung aller Berufe und Personengruppen mit Ausnahme der Arbeitsvermittlung von Künstlern und Artisten, Fotomodellen, Werbetypen, Mannequins und Dressmen, Doppelgängern, Stuntmen, Discjockeys, Berufssportlern, Personen, die in Aupair-Arbeitsverhältnissen tätig werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie von und nach anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
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Zeitarbeit und Personalleasing
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