Erlangung der Kiesgewinnungsrechte für Naß- und Trockenabbau in den Gemarkungen Gröningen, Kloster Gröningen, Krottorf, Nienhagen, Deesdorf, Groß Alsleben (Landkreise Oschersleben und Halberstadt) im Umfang der Bewilligung des Bergamts Staßfurt vom 11.12.1992 (AZ. II-B-f-242/92). Das Betreiben des Raumordnungsverfahrens, die Erstellung der Rahmenbetriebspläne mit Umweltverträglichkeitsuntersuchungen sowie die Herbeiführung aller sonst erforderlichen behördlichen Bewilligungen, Erlaubnisse und Genehmigungen (z. B. wasserrechtliche Bewilligung), die die Gesellschafter für die Gewinnung von Kiesen und Kiessanden benötigen. Die Gesellschaft erlangt über die Bergbauberechtigung sowie sonstige Bewilligungen, Erlaubnisse und Genehmigungen zur Ausübung der Abbautätigkeit. Sie wird selbst bei der Gewinnung von Kiesen und Kiessanden tätig bzw. überträgt diese auf die August Oppermann Kiesgewinnungs- und Vertriebs GmbH.
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