Erbringung von Dienstleistungen für Finanzunternehmen, die Beratung bei Finanztransaktionen im Kapitalmarkt, die Erbringung von Dienstleistungen bei der Umverbriefung von Darlehen jeder Art sowie die Erbringung von strategischen Beratungsdienstleistungen. Insbesondere ist die Gesellschaft berechtigt, ihr erteilte gewerberechtliche Erlaubnisse zur Ausübung (a) eines Immobilienmaklergewerbes (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO), (b) eines Darlehensvermittlergewerbes (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO) und/oder (c) eines Finanzanlagenvermittlergewerbes (§ 34f Abs. 1 GewO) zu nutzen, jeweils nachdem und soweit die Gesellschaft eine derartige Erlaubnis von der zuständigen Erlaubnisbehörde (§ 155 Abs. 2 GewO i.V.m. mit § 1 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Abs. 5 der hessischen Gewerberecht- Zuständigkeitsverordnung) erhalten hat. Die Gesellschaft kann den Unternehmensgegenstand im In- und Ausland selbst und/oder durch Tochter- und Beteiligungsunternehmen verwirklichen. In diesem Zusammenhang ist die Gesellschaft auch berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten, deren jeweilige Firma mit der Firma der Gesellschaft identisch ist und einen die Zweigniederlassung kennzeichnenden Zusatz in beliebiger Sprache enthält. Im Übrigen kann die Gesellschaft gesetzlich zulässige Geschäfte jeder Art tätigen, die geeignet sind, die Verwirklichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft betreibt kein Handwerk, keine nach dem Kreditwesengesetz, dem Wertpapierinstitutsgesetz, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch erlaubnispflichtigen Geschäfte.
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