(1) Der Zweck Tree of Life gUG ist - die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; (gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 13 Agabenordnung) - die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 15 Abgabenordnung), insbesondere durch die Entwicklung und Anwendung technologischer Lösungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit. Speziell, Förderung des Technologietransfers z.B. im Bereich der Medizin (3D druck Technik) und die Versorgung von Schulen im Globalen Süden mit Zugang zum Internet. (2) Den Zweck erfüllt die Tree of Life gUG auch durch: - Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen, in Kooperation mit anderen Organisationen oder eigenständig. Dies soll zur Förderung der Toleranz beitragen und ein Bewusstsein schaffen für kontemporäre Zielsetzungen. - Entwicklung, Produktion und/oder Distribution von Formaten und Inhalten für soziale Medien, Fernsehen und andere Plattformen. Dies soll zur Förderung der Volks- und Berufsbildung beitragen. Bei den Formaten und Inhalten kann es sich beispielsweise um Diskussionsformate, Vermittlung von für gelungenes Diskutieren nützlichem Wissen oder um Vorstellung interessanter Meinungen, Sichtweisen und Personen handeln; - Entwicklung, Produktion und/oder Distribution von Technologischen Lösungen, die die Digitalisierung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit unterstützen sollen. Unter anderem geht es darum Entwicklungspolitische Erfolge messbar zu machen. Zum Beispiel das Messen von Teilnehmerzahlen / Schülerzahlen bei Veranstaltungen, durchgeführt von Nicht-Deutschen Organisationen; - finanzielle und/oder ideelle Förderung von Personen oder Organisationen, die sich in besonderem Maße für eine lebhafte und konstruktive Entwicklungspolitik oder internationale Gesinnung der Toleranz einsetzen oder einsetzen möchten. Dies soll zur Förderung des demokratischen Staatswesens beitragen. Die Förderung kann zum Beispiel durch Ausschreiben und Verleihen von Preisen oder Stipendien erfolgen, wobei die Vergabekriterien transparent und nachvollziehbar zu sein haben und in einer Richtlinie niedergelegt werden müssen; - Gründung und/oder finanzielle oder anderweitige Unterstützung von anderen gemeinnützigen Organisationen, die die unter § 2 Abs. (1) genannten Zwecke verfolgen.
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