Selbstlose Verfolgung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 Ziffer 1 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für in ihrer geistigen oder körperlichen Entwicklung behinderter Menschen, unabhängig von ihrem Alter, bedeuten; b) Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von sozialtherapeutischen Einrichtungen, Pflegeheimen, Anlern- und Produktionsstätten in Form von Lebens- und Arbeitsgemeinschaften nach einem Leitbild und Konzept, das näher ausführt, welche Arbeitsfelder, -aufgaben und -methoden für die Einrichtungen bestehen; c) Heilpädagogische und sozialtherapeutische Arbeit sowie soziale Gestaltung nach der Methode von Rudolf Steiner begründeten Anthroposophie.
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