Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke zur Förderung der Wohlfahrtspflege im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (in der jeweils gültigen Fassung), Förderung der Bildung und Förderung des Völkerverständigungsgedankens. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Gesellschaft ist berechtigt, Rücklagen im Sinne des § 58 Nr. 6 und Nr. 7 AO zu bilden. Die Gesellschaft bewahrt Neutralität in Hinblick auf Religion, Abstammung und politische Überzeugungen. Die Gesellschaft verfolgt besonders nachstehend aufgeführte Ziele, die ihren Ursprung im freiheitlich-humanistischen Menschenbild haben: Beim Aufbau der sozialen Infrastruktur im Land Berlin und im Land Brandenburg mitzuhelfen; Kindern und Jugendlichen, alten und kranken Menschen sowie Menschen mit Behinderungen und sonstigen hilfsbedürftigen Personen Hilfe zu geben; allgemeine sozialpädagogische, pflegerische und therapeutische Aufgaben zu erfüllen; berufliche, gesellschaftliche und politische Fort- und Weiterbildung insbesondere für Hilfsbedürftige zu organisieren und durchzuführen; die Völkerverständigung sowie die internationale Jugend- und Sozialarbeit und die internationale Wohlfahrtspflege durch Austauschmaßnahmen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern; Förderung der Eingliederung in den Arbeitsprozess von hilfsbedürftigen Personen durch berufliche Qualifizierung und/oder sozialpädagogische Betreuung und Beschäftigung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Austauschprogramme für Jugendliche, Fortbildungsseminare und -kurse für Jugendliche und Erwachsene, Einrichtungen und Maßnahmen für Suchtkranke und psychisch Kranke, Pflegedienste für Schwerkranke, arbeitstherapeutische Beschäftigungsmaßnahmen, ambulante und teil-/stationäre Beratungs-, Vorsorge-, Betreuungs-, Behandlungs- oder Pflegedienste für Hilfsbedürftige im Sinne des § 53 AO, Wohnprojekte für ältere und behinderte Menschen Projekte und Einrichtungen für stadtteilintegrierte Arbeit, Herausgabe von Publikationen, die als Unterstützung der Satzungszwecke dienen bzw. deren Thematiken stärker ins Blickfeld der Öffentlichkeit rücken verwirklicht. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Rehabilitationseinrichtungen zu errichten und zu betreiben oder sich an solchen Einrichtungen zu beteiligen. Die Gesellschaft verfolgt die internationale Verständigung und den Austausch, die Bildung und die Zusammenarbeit in der Wohlfahrtspflege. Sie ist auch berechtigt, im Ausland soziale steuerbegünstigte Einrichtungen zu errichten oder zu betreiben. Sie kann mit Partnern im Ausland gemeinsame Träger der Wohlfahrtspflege gründen oder sich an gemeinnützigen, steuerbegünstigten Körperschaften im Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Ziele und Zwecke auch Dritter als Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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Sozialwesen
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