1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Trägerschaft des privaten St.-Josef-Gymnasiums in Biesdorf im Sinne des Privatschulgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung. 3. Die vorgenannte Schule unterliegt in ihrer Zweckbestimmung und Gestaltung folgenden Grundsätzen: a) Das St.-Josef-Gymnasium ist eine katholische Schule in freier Trägerschaft gemäß cc. 803 und 806 des Codex luris Canoniel und untersteht als solche dem Aufsichts- und Visitationsrecht des Diozösanbischofs. b) Für die gesamte Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule ist die \"Grundordnung für die katholischen Schulen in freier Trägerschaft im Bistum Trier\" in der jeweils geltenden Fassung bindend. c) Die Auswahl und konfessionelle Zusammensetzung der Lehrerschaft müssen die Einhaltung der unter a) und b) genannten Grundsätze gewährleisten. d) Die Gesellschaft wird den weiteren Bestand des St.-Josef-Gymnasium sichern und die von den Missionaren von der Heiligen Familie begründete und getragene Bildungs- und Erziehungsarbeit fortsetzen. Das St.-Josef-Gymnasium soll seinen besonderen Charakter als katholische Schule in freier Trägerschaft auch zukünftig bewahren. e) Die Gesellschaft erkennt die durch den Bischof von Trier erlassene \"Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse\" sowie das Mitarbeitervertretungsrecht für die Diözese Trier und die dazu ergangenen Regelungen und Ausführungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung als verbindlich an und wird diese anwenden. Das Gleiche gilt für den Fall, dass die vorgenannten Bestimmungen durch andere Regelungen ersetzt werden sollten. f) Die \"Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst\" vom 6. Dezember 2019 (KA 2020 Nr. 2) findet in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. g) Die \"Rahmenordnung Präventation gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz\" vom 6. Dezember 2019 (KA 2020 Nr. 3) findet jeweils in der gültigen Fassung Anwendung. 4. Die Gesellschaft stellt die Finanzierung der Schule sicher. Die Finanzierung erfolgt: a) Aus der öffentlichen Finanzhilfe gemäß Privatschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz; b) aus der Eigenleistung des Schulträgers. Die Eigenleistung wird unter anderem gedeckt aus Zuwendungen und Zuschüssen der \"Stiftung St.-Josef-Gymnasium in Biesdorf\" des Bistums Trier, des Eifelkreises Bitburg-Prüm und Dritter.
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