- erlaubnispflichtige - gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung an Dritte sowie die Arbeitsvermittlung nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Ferner, die Ausführung von Werkverträgen, Dienstleistungen aller Art, Montagen und Helfertätigkeiten, soweit es sich nicht um genehmigungspflichtige Tätigkeiten handelt und soweit eine Eintragung in die Handwerksrolle nicht erforderlich ist.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
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* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
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