1. der Schlosspark Oranienburg sowie die Organisation und Durchführung von kulturellen sowie sportlichen Veranstaltungen insbesondere die Förderung von kulturellen Veranstaltungen, die auf den Charakter städtischer Veranstaltungsorte und Räume (Park und Orangerie) zugeschnitten sind. 2. Umwelt-und Landschaftsschutz: die Anlage und Pflege von Grün- und Landschaftsflächen, schutzwürdigen Biotopflächen, Parkanlagen und Uferzonen, Maßnahmen, die geeignet sind, die Bereitschaft der Bürger zum Erleben und zur Weiterentwicklung ihrer Umwelt zu wecken, insbesondere durch lnformationsveranstaltungen, Ausstellungen und Aufstellen von Schautafeln, Bildungsangebote, die geeignet sind, den Bürgern die notwendigen Kenntnisse im Bereich des Landschafts-und Umweltschutzes zu vermitteln. 3. Denkmalschutz: die denkmalschutzgerechte Instandhaltung und Entwicklung des Schlossparks, die denkmalschutzgerechte Entwicklung der Umgebungsflächen des Landschaftsdenkmals Schlosspark, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung des Ensemblecharakters des denkmalgeschützten Schlosses sowie des denkmalgeschützten Schlossparks, Bildungsangebote, die geeignet sind, dem Bürger die notwendigen Kenntnisse im Bereich des Denkmalschutzes zu vermitteln, geeignete Maßnahmen zur Einwerbung von Mitteln zur Instandhaltung und Entwicklung des Landschaftsdenkmals Schlosspark. 4. Kunst und Kultur die Einbeziehung der Kunst in Freiflächen, Durchführung von Kunstausstellungen und kulturellen Veranstaltungen, Maßnahmen zur geeigneten Darstellung vergangener kultureller Epochen mit dem Schwerpunkt 17./18.Jahrhundert, wie z.B. barockes Gartentheater sowie Inszenierungen von historisch überlieferten Ereignissen und Alltagsszenen und gemeinsame Veranstaltungen mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. 5. Bildung und Erziehung: die Maßnahmen im Rahmen des (Grünen Klassenzimmers) Maßnahmen zur Verbreitung von geschichtlichen Kenntnissen, insbesondere der brandenburgisch/preußischen sowie der niederländischen Geschichte und Kultur. 6. Völkerverständigung durch geeignete Maßnahmen zur Entwicklung des Toleranzgedankens, insbesondere durch: Förderung eines regelmäßigen Austausches von Menschen aus unterschiedlichen Regionen und Kulturkreisen, die thematische Gestaltung der Parkanlage und Veranstaltungen mit internationalem Bezug und/oder internationaler Beteiligung; Kooperation mit der Stiftung Gedenkstätten, insbesondere der Gedenkstätte Sachsenhausen; geeignete Veranstaltungen zur Darstellung brandenburgisch/preußischer Toleranzpolitik unter dem Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm bis Friedrich II. vor allem in Kooperation mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. 7. Förderung des Sports durch die Organisation von sportlichen Angeboten und sportlichen Veranstaltungen. 8. die Pflanzenzucht durch die Vorstellung von Pflanzen, insbesondere neuer Pflanzenarten und neuen Anbaumethoden. 9. die Kleingärtnerei, insbesondere durch die Einbindung von Kleingartenvereinen in die Anlage und Pflege von Grün- und Landschaftsflächen (z.B. Gartenzimmer) und durch die Organisation und Durchführung von kleingärtnerischen lnformationsveranstaltungen.
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