Sämtliche Dienstleistungen im Rahmen von Hausmeistertätigkeiten und Gartenarbeiten inkl. kleiner handwerklicher Tätigkeiten, die keiner besonderen Erlaubnis bedürfen. Hierzu zählen Trockenbau, Raumausstatterarbeiten, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten, Estrichlegearbeiten, Parkettlegearbeiten, Schilder- und Lichtreklameherstellung, Bodenlegearbeiten, Holz- und Bautenschutzarbeiten, Einbau von genormten Baufertigteilen (Fenster, Türen, Zargen, Regale) und alle weiteren zulassungsfreien Gewerke gem. § 18 Absatz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung), die Beratung und Coaching von Zahnärzten und ihren Mitarbeitern.
Bauunternehmen und Bauhandwerk
Bauinstallationen
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