1.Öffentlicher Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Tourismus einschließlich des Kur- und Bäderwesens sowie des Stadtmarketing für die Stadt Templin und unter den Voraussetzungen des § 91 Abs. 4 Nr. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg für den Mittelbereich Templin. 2.Der öffentliche Zweck wird durch den Gegenstand der Gesellschaft erfüllt. Zum Gegenstand der Gesellschaft gehören u. a. a) die Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Stadt und der Region, b) das Außen- und Innenmarketing für die Stadt Templin, c) die Betreibung der örtlichen Tourismus-Information der Stadt Templin und- unter den Voraussetzungen des §91 Abs. 4 Nr. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg- von Tourismus-Informationen im Mittelbereich Templin als Informations- und Beratungsplattform für Gäste und touristische Leistungsträger, d) die Bewirtschaftung und Betreibung des Marktplatzes und des Historischen Rathauses von Templin, e) die Zusammenarbeit mit den an der Förderung des Stadtmarketing und Tourismus interessierten Stellen und Organisationen, f) Betreiben des Museums für Stadtgeschichte Templin, Bewahrung und Pflege des Kulurgutes, Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und Institutionen vergleichbarer Zielstellung.
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