Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 Abgabenordnung, der Erziehung und Bildung sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Bereitstellung von kostenlosem Wohnraum für Obdachlose und andere Menschen i.S.d. § 53 Abgabenordnung (bspw. Tiny Houses für Menschen in Not); sowie Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) insbesondere Besuche in Schulklassen zur Aufklärung über das Zusammenleben in einer nachbarschaftlichen Kultur auf Grundlage des Grundgesetzes (bspw. Tiny House Of Rights). Die Durchführung der Aktivitäten erfolgt durch Personal der Gesellschaft und ggf. durch Freiwillige.
Heime
Sozialwesen
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