Förderung des Tierschutzes und der Tierzucht sowie von Forschung, Kultur, Denkmalschutz, Volksbildung und Landschaftspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) den Betrieb des Tierparks Hagenbeck in Hamburg-Stellingen, b) die Anschaffung von Tieren und deren Haltung und Vermehrung nach dem neuesten Stand tiergärtnerischer Erkenntnisse, durch Förderung des Artenschutzes, durch Anschaffung bedrohter Tierarten und indem durch die Schaffung von Einrichtungen und besonderer Lebensbedingungen zur Erhaltung und Vermehrung dieser Tierarten beigetragen wird, c) Maßnahmen und Einrichtungen, die die Kenntnisse über Tiere vertiefen. Insbesondere soll allen Bevölkerungskreisen durch tierkundige Führungen das Leben der Tiere und Einsichten in biologische und ökologische Zusammenhänge und persönliche Tierkontakte vermittelt werden, d) Forschung auf dem Gebiet der Zoologie, der Tiermedizin und der Tiergartenbiologie, insbesondere durch Studium der Verhaltensweisen und Lebensbedingungen bedrohter Tierarten und durch Zusammenarbeit mit anderen Instituten, e) die Schaffung und Erhaltung kultureller Einrichtungen und Baulichkeiten.
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Zoologische Gärten
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