Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Tierzucht, des Tierschutzes sowie die Förderung der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben des Tierparks Angermünde, welcher eine Stätte der Umweltbildung, des Arten- und Naturschutzes sowie der Forschung und Bildung ist. Der Tierpark erfüllt zu diesem Zweck folgende Aufgaben: - Unterhalt und Pflege einer der Erholung dienenden Parkanlage einschließlich erholungsorientierten Einrichtung wie Spielplätzen - Pflege, Haltung und Zucht von heimischen und exotischen Tieren aller Art - Erfüllung der Anforderungen an die Besucherbildung im größeren Maße - Beteiligung an Zuchtprojekten bedrohter Tierarten - Sensibilisierung von Jugendlichen und Erwachsenen für die Natur. Darüber hinaus unterhält der Tierpark eine Zooschule, welche naturkundliches Wissen vermittelt und das Verständnis für die Belange des Natur- und Artenschutzes weckt. Sie hält schulpädagogische Angebote bereit und dient als Anlaufstelle für Tierinteressierte.
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Zoologische Gärten
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