1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Tierschutzes. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Tiergartens in Heidelberg, um der Erholung und Bildung der Bevölkerung, dem Natur-, Arten- und Tierschutz und der Forschung zu dienen. 2) Zweck der Gesellschaft ist ferner die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie von Wissenschaft und Forschung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Heranführung von Kindern und Jugendlichen an die Natur und Wissenschaft mit außerschulischen Lehr- und Lernangeboten. Dazu sollen neue Kooperationsformen mit Schülerinnen und Schülern, Eltern, Schule, Wissenschaft und Wirtschaft entwickelt und verwirklich werden. Ein besonders Ziel ist es, bei Heranwachsenden Verständnis für naturwissenschaftliche Entwicklungen zu wecken sowie ein eigenes Urteilsvermögen und gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein zu entwickeln. Die persönliche Berufsorientierung in diesen Bereichen soll gefördert werden.
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