1.Gewährung und Bearbeitung von Darlehen,Krediten, Zuschüssen und sonstigen Finanzierungshilfen; 2. Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen; 3. Übernahme von Beteiligungen; 4. Anlage von liquiden Mitteln bei Krediten- und Finanzinstituten Bei der Gewährung von Darlehen und Krediten an die gewerbliche Wirtschaft sollen im Regelfall Kreditinstitute (Hausbanken) eingeschaltet werden. Die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel beschaffen sie sich in bankmäßiger Weise insbesondere durch 1. Aufnahme von Darlehen bei öffentlichen Stellen, Banken, Versicherungen und sonstigen Kapitalsammelstellen; 2. Emission von Schuldverschreibungen und Ausgabe von Genussrechten; 3. Aufnahme von nachrangigem Haftkapital; 4. Treuhänderische Verwaltung von Mitteln und Bewirtschaftung von Sondervermögen, die ihr von öffentlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden.
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