Förderung von Religion, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, Förderung der Kunst und der selbstlosen Unterstützung von Personen, soweit sie die Voraussetzungen der persönlichen und wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit im Sinne des § 53 AO erfüllen durch die Förderung der Aus- und Weiterbildung von pastoralen Leitern und anderen Mitarbeitern im Bereich der christlichen Gemeinden, insbesondere von Freikirchen evangelischen Bekenntnisses, auf der Grundlage der Glaubensbasis der Deutschen Evangelischen Allianz e.V. und die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO, insbesondere von Schülern und Lernenden in den Aus- und Fortbildungseinrichtungen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht und zwar im In- und Ausland durch a. Förderung und Durchführung christlicher Bildungsarbeit im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen; b. Herstellung und Vertrieb von Unterrichtsmaterialien und anderen Medienprodukten für Zwecke der Aus- und Weiterbildung und der Gründung und des Aufbaus christlicher Gemeinden, Jugend- und Kinderarbeiten und Werke; c. Durchführung von Konferenzen, Seminaren, Studienreisen und anderen Veranstaltungen mit christlichen Inhalten; d. Förderung christlicher Kunst, z.B. durch Planung, Beteiligung, Durchführung oder Vermittlung von Musik-, Literatur-, Theater- und sonstigen künstlerischen Veranstaltungen sowie Förderung der künstlerischen Aus- und Weiterbildung; e. Öffentlichkeitsarbeit, auch durch Beiträge christlicher Botschaft in den Massenmedien; f. Beratung und Unterstützung von christlichen Gemeinden, Jugend- und Kinderarbeiten und Werken in Fragen der Aus- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern; g. Förderung und Unterstützung von Gründung, Aufbau und Weiterentwicklung christlicher Gemeinden, Jugend- und Kinderarbeiten und Werken; h. Aufbau und Förderung von Jüngerschaftsschulen und anderen christlichen Fortbildungseinrichtungen im In- und Ausland; i. Zweck der Gesellschaft ist auch die Mittelbeschaffung für andere Körperschaften, die diese Mittel für die oben genannten satzungsgemäßen Zwecke einsetzen; insoweit handelt die Gesellschaft auch als Fördergesellschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.
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