1) Der Im- und Export von Waren des täglichen Bedarfs einschließlich aller Vertriebswege, die Verpackung und der Versand der Waren, der Betrieb von Lagerhallen, der Verkauf von Waren über Internetshops, der Lagerverkauf von Waren auch an Großhändler und Großabnehmer, die Produktionen von Waren des täglichen Bedarfs, der Handelsbetrieb (samt zugehöriger Dienstleistungen), das Mieten und Vermieten von Gewerberäumen und die Beauftragung/Vergabe von Aufträgen in den gesamten Bereichen an Subunternehmer. Die Firma darf auch Gesellschaften gründen und sich an deren Gesellschaften beteiligen. 2) Das Unternehmen ist befugt, alle Leistungen zu erbringen, die dem vorgenannten Gesellschaftszweck dienen und für die eine behördliche Konzession oder Erlaubnis nicht notwendig ist. Soweit Leistungen erbracht werden, die dem Handwerk unterliegen oder die einer gesetzlichen Genehmigung, Zulassung o.ä. bedürfen, wird das Unternehmen die entsprechende Konzession oder Erlaubnis vor Auftragsannahme einholen. Sollte die entsprechende Konzession oder Erlaubnis nicht erteilt werden, werden die entsprechenden Tätigkeiten an Subunternehmer vergeben, die über die entsprechenden Qualifikationen verfügen.
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