Wahrnehmung von Berufsaufgaben im Sinne von Art. 3 Abs. 1 BauKaG (Architekten), insbesondere gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken und Orts- und Stadtplanung jeweils in Verbindung mit Wahrnehmung von Berufsaufgaben im Sinne von Art. 3 Abs. 6 BauKaG, insbesondere Beratung, Betreuung und Vertretung von Auftraggebern in den mit Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie Überwachung der Ausführung und Projektentwicklung.
Architekten
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