Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; - die Förderung von Wissenschaft und Forschung; - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; - Förderung der Rettung aus Lebensgefahr Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch - die planmäßige Erbringung von Kooperationsleistungen gemäß § 57 (3) AO (insbesondere Serviceleistungen, Empfangs-, Sicherheits- und Wachdienste, Archivdienstleistungen, Post- und Schreibdienstleistungen, Aufbereitung von Medizinprodukten, Eventmanagement, Funktions-, Transport und Logistikdienste, Verpflegungsdienstleistungen, Bereitstellung/Überlassung von Personal, Nutzungsüberlassung von Räumen, Inventar, Geräten und Parkplätzen, Bereitstellung von Medien u.a.) an andere steuerbegünstigte Körperschaften des Konzerns CTK und an die Stadt Cottbus/Chösebuz unter Beachtung der Regelungen des § 91 (5) BbgKVerf) sowie - alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen.
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Gesundheitswesen
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