1. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme anwaltlicher Mandate ausschließlich im Bereich des gesamten Bau - und Immobilienrechts. Dies geschieht durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden Rechtsanwälte und Architekten sowie Angehörige anderer Freien Berufe i.S.d. §§ 59 c BRAO i.V.m. 1 Abs. 2 PartGG. Diese werden für die Gesellschaft unabhängig und eigenverantwortlich unter Beachtung sowohl ihres als auch des anwaltlichen Berufsrechts tätig. Die Gesellschaft schafft hierfür und insbesondere für die Erfüllung der anwaltlichen Berufspflichten die erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte.
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