Betrieb von Jugendhilfeeinrichtungen im Kreis Offenbach, entsprechend den Richtlinien für Kinder- und Jugendeinrichtungen in Hessen und der Hessischen Rahmenvereinbarung für die Gestaltung der Einzelvereinbarungen über Leistungsangebote, Qualitätsentwicklung und Entgelte gemäß §§ 78a ff., 27, 34, 35a und 42 SGB VIII. Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben im Bereich des § 27 ff. SGB VIII übernehmen.
Interessengemeinschaften
Sozialwesen
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