A. Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), b. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), c. Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), d. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschl. der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), e. Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), f. Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), g. Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO), h. Mildtätige Zwecke (§ 53 AO), i. Kirchliche Zwecke (§ 54 AO). zu a) Auswertung von in den Einrichtungen anfallenden diagnostischen, therapeutischen und sonstigen Ergebnissen, Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsarbeiten und Beteiligung an und Förderung von übergreifenden und anderen mit den Einrichtungen in Verbindung stehenden Forschungsaufgaben, zu b) und e) Errichtung und Betrieb von ambulanten und stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens, insb. Krankenhäuser und Kliniken, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken und medizinischen Versorgungszentren, insb. für psychisch kranke und suchtkranke Menschen, zu c), e) und h) Errichtung und Unterhalt von Wohnungen, Wohnheimen, Alten- und Pflegeheimen, Betrieb weiterer Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege, Förderung und Unterstützung alter, gebrechlicher und sonst bedürftiger Menschen sowie Errichtung und Unterhalt von Einrichtungen der ambulanten und stationären Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche (insb. Kindertagesstätten und sonstige Betreuungsangebote), zu d) Errichtung und Betrieb Diakonisch-Theologischer Aus- und Fortbildungsstätten mit den erforderlichen kirchlich, staatlich oder anderweitig anerkannten Aus- und Fortbildungseinrichtungen, die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern aus sozialen Berufen und Gesundheitsberufen, der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Arbeit mit alten Menschen und Menschen mit Behinderung sowie der Fort- und Weiterbildung im Bereich Psychiatrie und Suchttherapie, zu f) Errichtung und Betrieb von Einrichtungen und Werkstätten mit der Aufgabe der Versorgung, Förderung, Unterstützung und Integration behinderter Menschen sowie sonstige Hilfs-, Beratungs- und Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung, zu g) Angebote für bürgerschaftlich engagierte Menschen (insb. ehrenamtliche Tätige) zur Verfolgung der Zwecke gemäß § 2 Absatz 1 dieses Gesellschaftsvertrages, insb. zur Qualifizierung, Fortbildung, Begleitung und Kommunikation bei bürgerschaftlichem Engagement, zu i) Unterstützung und Zuwendungen für andere kirchliche Zwecke.
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